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DSGVO Grundlagen

DSGVO für Freelancer und Selbstständige — was ist wirklich Pflicht?

Als Freelancer bist du selbst Verantwortlicher nach DSGVO — auch ohne Angestellte. Welche Pflichten du hast, was du sofort tun solltest, und was du dir sparen kannst.

Artikel-Info

Veröffentlicht09. Juni 2026
Lesezeit7 Minuten
KategorieDSGVO Grundlagen
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Die kurze Antwort

Ja, auch Freelancer und Soloselbstständige unterliegen der DSGVO — sobald sie personenbezogene Daten von Dritten (Kunden, Interessenten) verarbeiten. Das gilt ab dem ersten Angebots-E-Mail.

Die gute Nachricht: Als Einzelperson ohne Angestellte entfällt ein Teil der Pflichten. Aber der Kern bleibt.

Was Freelancer definitiv brauchen

1. Datenschutzerklärung auf der Website

Pflicht ab dem ersten Tag. Inhalt: Welche Daten, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage. Kontaktformulare, Analytics, Newsletter — alles muss transparent erklärt sein.

2. Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit Tools

Jedes Tool das du für Kundendaten nutzt, benötigt einen AVV:

  • E-Mail: Google Workspace, Outlook/Microsoft 365, Fastmail
  • Projektmanagement: Notion, Asana, ClickUp, Trello
  • Buchhaltung: Lexoffice, Billomat, FastBill, DATEV
  • Kommunikation: Slack, Zoom, Microsoft Teams
  • Dateiablage: Google Drive, Dropbox, OneDrive
  • Newsletter: Mailchimp, Brevo, ActiveCampaign

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3. Verarbeitungsverzeichnis (VVT) nach Art. 30 DSGVO

Auch Selbstständige müssen ein VVT führen — die Ausnahme für Unternehmen unter 250 Mitarbeitern gilt nicht pauschal. Sie gilt nur, wenn die Verarbeitung kein Risiko für Betroffene darstellt. Praktisch: Führe es einfach, dann bist du auf der sicheren Seite.

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4. Betroffenenrechte ermöglichen

Kunden können jederzeit Auskunft, Löschung oder Berichtigung ihrer Daten verlangen. Du musst innerhalb von einem Monat antworten. Tipp: Speichere Daten nur so lange wie nötig.

Was Freelancer NICHT brauchen

Datenschutzbeauftragter: Erst Pflicht ab 20 Mitarbeitern, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten (seit 2020: 20 statt 10). Als Solo-Freelancer: nicht nötig.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Nur bei hochriskanter Verarbeitung (z.B. medizinische Daten, biometrische Erkennung, systematische Überwachung). Für normale Freelancer irrelevant.

Aufzeichnung von Verarbeitungen in Subunternehmen: Nur relevant wenn du selbst Auftragsverarbeiter bist (z.B. als Datenschutzberater, der für andere Firmen tätig wird).

Die 5 häufigsten DSGVO-Fehler von Freelancern

Fehler 1: Kein AVV mit dem E-Mail-Anbieter

Du bearbeitest Kunden-E-Mails über Gmail oder Outlook. Beide verarbeiten personenbezogene Daten für dich. Ohne AVV: Verstoß.

Fehler 2: Google Analytics ohne Datenschutzerklärung

Jeder Website-Besucher wird getrackt. Kein Tracking ohne Disclosure — oder DSGVO-konformes Analytics ohne Consent nutzen (z.B. Plausible).

Fehler 3: Kein Impressum und keine Datenschutzerklärung auf der Website

Pflicht für jede geschäftliche Website, auch Freelancer-Portfolios.

Fehler 4: Kundendaten unbegrenzt lang aufbewahren

Nach Abschluss eines Projekts dürfen Kontaktdaten nicht für immer gespeichert bleiben. Handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht: 6–10 Jahre für Rechnungen, aber nicht für alle Daten.

Fehler 5: Tools ohne Prüfung nutzen

Neues Projektmanagement-Tool eingeführt? Erstmal prüfen: Wo liegen die Server? Gibt es eine DPA? Gehört der Anbieter zu einem US-Konzern?

Konkrete Checkliste für Freelancer

Datenschutzerklärung auf Website vorhanden und aktuell
Impressum vorhanden (§ 5 TMG)
AVV mit allen Drittanbietern abgeschlossen (jetzt erstellen)
Verarbeitungsverzeichnis angelegt (jetzt erstellen)
Kontaktformular-Einträge: Speicherdauer festgelegt
Newsletter: Double-Opt-In, Abmeldefunktion, AVV mit E-Mail-Anbieter
Rechnungen: 10 Jahre aufbewahren (§ 147 AO), danach löschen
Anfragen von Betroffenen: Prozess festgelegt (Antwort in 30 Tagen)

Was kostet ein DSGVO-Verstoß als Freelancer?

Die Aufsichtsbehörden haben die Verhältnismäßigkeit im Blick — ein Soloselbstständiger wird anders behandelt als ein Konzern. Typische Bußgelder für kleine Verstöße: 1.000–10.000 €.

Aber: Der Reputationsschaden kann größer sein als das Bußgeld. Kunden die wissen dass du DSGVO-konform arbeitest, vertrauen dir mehr — besonders B2B.

Fazit

DSGVO als Freelancer ist kein Monster. Die drei wichtigsten Schritte: Datenschutzerklärung, AVVs mit Tools abschließen, VVT anlegen. Mit Compliflow erledigst du AVV und VVT kostenlos in 15 Minuten.