AVV
AVV für Mailchimp & Newsletter-Dienste — Pflicht und Muster 2026
Wer Mailchimp, Brevo, CleverReach oder Klaviyo nutzt, braucht zwingend einen AVV. Wie du ihn abschließt, was er enthalten muss — und wo der Haken bei US-Anbietern liegt.
Brauche ich für Mailchimp einen AVV?
Ja — zwingend. Wenn du Mailchimp, Brevo, CleverReach, Klaviyo oder einen anderen E-Mail-Marketing-Dienst nutzt, verarbeitet dieser personenbezogene Daten (mindestens: E-Mail-Adressen, Versandverhalten) in deinem Auftrag. Das löst nach Art. 28 DSGVO die Pflicht zum Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags aus.
Es spielt dabei keine Rolle, ob du fünf Abonnenten oder fünfzigtausend hast.
Was ist bei US-Anbietern zu beachten?
Mailchimp, Klaviyo und viele andere Dienste sind US-Unternehmen. Seit dem Schrems-II-Urteil (EuGH 2020) und dem Wegfall des Privacy Shield reicht ein einfacher AVV alleine nicht mehr. Du benötigst zusätzlich:
- EU-Standardvertragsklauseln (SCC) der EU-Kommission (2021er Fassung)
- Ein Transfer Impact Assessment (TIA): Bewertung ob das SCC-Niveau im Zielland tatsächlich gewährleistet ist
- Ggf. zusätzliche technische Maßnahmen (Verschlüsselung, Pseudonymisierung)
Das klingt komplex — in der Praxis stellen die meisten großen Anbieter die SCC als Standard-Vertragszusatz bereit.
Wo findest du den AVV für gängige Newsletter-Dienste?
Mailchimp (Intuit): Unter Account → Legal → Data Processing Agreement im Mailchimp-Dashboard. Mailchimp stellt DPA + SCC als vorkonfiguriertes Dokument bereit.
Brevo (ehem. Sendinblue): Unter Einstellungen → Mein Unternehmen → Rechtliches. Brevo hat EU-Server-Option (Frankfurt), was die Drittland-Problematik entschärft.
CleverReach: DPA direkt im Dashboard unter Einstellungen → Datenschutz. Hosting in Deutschland (Oldenburg).
Klaviyo: Unter Settings → Privacy & Compliance → Data Processing Agreement.
ActiveCampaign: DPA im Kundenkonto unter Settings → Privacy.
Was muss der AVV mit dem Newsletter-Dienst enthalten?
Nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO mindestens:
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Art und Zweck der Verarbeitung (E-Mail-Marketing, Tracking)
- Art der personenbezogenen Daten (E-Mail, Name, IP-Adresse, Klickverhalten)
- Betroffenengruppen (Newsletter-Abonnenten, Kunden)
- Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
Zusätzlich: Weisungsgebundenheit, Vertraulichkeit, Sicherheitsmaßnahmen (TOMs), Subauftragsverarbeiter (z.B. AWS hinter Mailchimp), Unterstützungspflichten, Rückgabe/Löschung nach Vertragsende.
Subauftragsverarbeiter: Das vergessen die meisten
Mailchimp selbst nutzt AWS als Cloud-Infrastruktur. Damit ist AWS ein Sub-Auftragsverarbeiter — du musst im AVV prüfen, ob der Hauptanbieter seine Sub-AV listet und dir widersprechungsrecht einräumt. Der Mailchimp-DPA enthält eine Liste aller Sub-Prozessoren.
Einen eigenen AVV mit deinem Dienstleister abschließen?
In manchen Fällen — z.B. wenn du einen deutschen IT-Dienstleister mit Newsletter-Versand beauftragst statt Mailchimp direkt zu nutzen — musst du einen eigenen AVV abschließen. Der Dienstleister ist dann dein Auftragsverarbeiter, nicht Mailchimp.
Für diesen Fall kannst du den Compliflow AVV-Generator nutzen: alle 13 Pflichtinhalte nach Art. 28 DSGVO, Live-Vorschau, PDF-Download — kostenlos und ohne Account.
Checkliste: AVV für Newsletter-Dienste
Fazit
Newsletter-Marketing ohne AVV ist in Deutschland ein bekanntes Bußgeld-Risiko. Die gute Nachricht: Alle gängigen Dienste stellen fertige DPAs bereit. Du musst sie nur abrufen und abschließen — oder für individuelle Dienstleister einen eigenen AVV erstellen.